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Was tun im Sterbefall?

 

 

Nach einem Todesfall müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Wir helfen Ihnen alle notwendigen Schritte fristgerecht und in der richtigen Reihenfolge zu erledigen. 

 

Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an! Unsere Telefonnummer:  +43 (0) 664 / 78 60 235

 

 

Sterbefall zu Hause

 

  • Benachrichtigung des behandelnden Arztes (=Hausarzt), der den Behandlungsschein ausstellt
  • Anruf beim Bestattungsunternehmen
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Verabschiedung von Ihrem Verstorbenen 
  • Informieren Sie Angehörige, Verwandte und Bekannte, die gerne bei der Verabschiedung teilhaben möchten
  • Das Realisieren des Todes ist für die Bewältigung der Trauer von großer Wichtigkeit
  • Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit

Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz

 

  • Klären Sie die Möglichkeit Ihrer Anwesenheit bei Sterben, Tod und Verabschiedung
  • Anruf beim Bestattungsunternehmen
  • Kleider (ausgenommen Schuhe), mit denen der/die Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, müssen ins Krankenhaus (Pflege-, Pensionistenheim, Hospiz) oder zum Bestatter gebracht werden 
  • Wo Sie die "Anzeige des Todes" erhalten, erfahren Sie in der Verwaltung des Krankenhauses oder bei Ihrem Bestattungsunternehmen

Sterbefall an einem öffentlichen Ort

 

  • Sie werden durch die zuständige Sicherheitsdienststelle verständigt.
  • Dabei wird Ihnen mitgeteilt, wohin der/die Verstorbene gebracht wurde. Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem Bestatter auf.
  • Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Bekleidung für den/die Verstorbene/n und erledigt die erforderlichen Überführungsformalitäten.
  • Besonders bei unerwarteten Todesfällen wie z.B. ein Unfall ist das Abschiednehmen für die weitere Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Da es in Krisensituation häufig zu Überforderung kommt, bieten professionelle Einrichtungen Krisenintervention zur persönlichen Begleitung an.

Sterbefall im Ausland

 

  • Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers/einer österreichischen Staatsbürgerin im Ausland werden die Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) verständigt. Sind Sie selbst vor Ort, wenden Sie sich an diese österreichische Vertretungsbehörden (Botschaft oder Konsulat).
  • SERVICE: Eine Liste der österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, 1010 Wien, Minoritenplatz 8, Tel. 0800 234 888 (aus dem Ausland Tel. +43 50 11 50 - 44), www.bmeia.gv.at.
  • KOSTEN: Die Kosten der Überführung sind von den Angehörigen zu tragen, es sei denn, der/die Verstorbene hat schon vor seinem/ihrem Ableben die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Eine Versicherung für solche Fälle bietet der Wiener Verein, der weltweit alle Formalitäten und Behördenwege erledigt. Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden (im Rahmen der Versicherungssumme) vom Wiener Verein übernommen.

Aufnahmegespräch

 

Zur Aufnahme des Todesfalles bitten wir Sie zu einem persönlichen Gespräch in unseren Räumlichkeiten. Gemeinsam wird Art, Zeit und Ort des Begräbnisses in Ruhe besprochen und die Gestaltung der Trauerdrucksorten festgelegt.

Dokumente und Persönliches

 

An Urkunden für die Anzeige werden benötigt (soweit der Anzeigepflichtige diese zur Verfügung hat): 

 

  • Geburtsurkunde (vor 1938 Taufschein) des/der Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Pass bei Nichtösterreichern)
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsdekret 
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehegatten/der Ehegattin
  • Todesbestätigung 
  • Foto des/der Verstorbenen (in guter Qualität) für die Abschiedszeremonie. Dies kann auch auf einem digitalen Medium übermittelt werden.
  • eigene Sprüche und Vorlagen für die Parten und für die Trauerbilder (falls erwünscht)
  • Versicherungspolizzen (z.B. Wiener Verein) bei vorliegen einer Sterbeversicherung
  • Reisepass bei ausländischen Staatsbürgern

Das Begräbnis

 

Wir organisieren gemeinsam mit Ihnen die Durchführung des Begräbnisses unter Einbindung der örtlichen Gepflogenheiten und des gesellschaftlichen Status und Standes des/der Verstorbenen.

 

  • Koordination der Termine 
  • Bestattungsart: Erd- oder Feuerbestattung 
  • Sarg, Aufbahrung, Begräbnisablauf, religiöse Zeremonie, Vereine, Musik u.a. 
  • die Begleitung der Trauerfeier durch die Pfarre oder einen Trauerredner
  • Besorgung sämtlicher Drucksorten wie Trauerbilder und Trauerparten: Wir drucken für Sie u. a. Trauerparten, Trauerbilder, Fotos der Verstorbenen in der gewünschten Größe (inkl. Bilderrahmen). Die textliche Gestaltung der Trauerparten und Trauerbilder ist ganz individuell und wird gemeinsam mit Ihnen erstellt. 
  • Arrangieren des Begräbnisses und des Totenmahls

 

Hilfreiche Links

 

  • Hat der/die Verstorbene jedoch zu Lebzeiten für seine/ihre Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Unterlagen unbedingt vorzulegen.* 
  • Beachten Sie bitte, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dem Willen des/der Verstorbenen nach der Bestattungsart Folge zu leisten.* 
  • Über die Gestaltung und Ausführung von Parten, Trauernachrichten in Tageszeitungen, Trauerbildern und Danksagungen informieren wir Sie gern und besorgen die damit verbundenen Erledigungen für Sie. Sie können sich zwischen zahlreichen Vorlagen entscheiden.* 
  • Blumenspenden sind Zeichen des Gedenkens und der Achtung für den Toten/die Tote und des Trostes für die Hinterbliebenen. Hat der/die Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, anstelle von Blumenspenden z.B. eine karitative Einrichtung zu begünstigen, kann dies auf den Parten bekanntgegeben werden.* 

 

 * Quelle: Ratgeber im Trauerfall, Eigentümer und Verleger: Fachverband Bestattung, A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63